Frauenschutzwohnung Märkisch-Oderland

Die Frauenschutzwohnung ist die einzige Einrichtung im Landkreis Märkisch-Oderland, die misshandelten und bedrohten Frauen und deren Kindern rund um die Uhr Unterkunft und Schutz vor häuslicher Gewalt anbietet. Auch außerhalb der Frauenschutzwohnung erhalten Frauen Hilfe und Beratung, wenn sie sich in Krisen mit physischen, psychischen und sozialen Auswirkungen befinden.

Zwei Sozialarbeiterinnen sind im wöchentlichen Wechsel 24 Stunden in Bereitschaft und über die 24h-Notrufnummer0170 5819615 rund um die Uhr erreichbar.

In der Frauenschutzwohnung wird seit 2005 Frauen Zuflucht und Unterstützung vor ihren gewalttätigen Partnern, Ehemännern, Vätern, Söhnen, Enkeln oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerinnen angeboten.

In der Frauenschutzwohnung stehen vier Zimmer mit Betten, Kinderbetten, Schränken, Tischen und Stühlen zur Verfügung.
Den Frauen steht ein Gemeinschaftsraum mit offener Küche, zwei Bäder mit WC, Waschbecken, Wanne oder Dusche und eine Waschmaschine zur Verfügung.

Zusätzlich zum stationären Angebot wird auch Hilfe in Form von Nachbetreuung, ambulanter Beratung und telefonischer Beratung angeboten.

All unsere Leistungsangebote beruhen auf freiwilliger Basis.

Externe Beratung

Wir bieten zu folgenden Themen externe Beratung bzw. Hilfe an: 

  • Telefonische Soforthilfe / Beratungsgespräche
  • Ambulante Beratung und Begleitung der Frauen in Gewaltsituationen
  • Rufbereitschaft / Kriseninterventionen
  • Kenntnisvermittlung über Trennung und Scheidung
  • Information zu Familienrecht, Sozialrecht, Kindschaftsrecht

Alle Gespräche erfolgen anonym, kostenlos und unterliegen der Schweigepflicht.

Aufnahme in der Frauenschutzwohnung - Zuflucht für Frauen und Kinder in Gewaltsituationen

Im Falle einer Aufnahme in unserer Einrichtung bieten wir Ihnen und Ihren Kindern die Möglichkeit aufzuatmen und Kraft zu tanken. Sie können bei uns ein selbstbestimmtes Leben führen und entscheiden selbst über die Dauer Ihres Aufenthaltes. Die Kosten für den Aufent-halt sind gering. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei einem Neustart und bewältigen mit Ihnen alle auf Sie zukommenden Hindernisse:

  • Rufbereitschaft Tag und Nacht
  • Sofortige Aufnahme
  • Emotionale Unterstützung
  • Begleitung zur Polizei, Rechtsanwälten und bei Gerichtsprozessen
  • Unterstützung bei Ämtern und Behörden (Jugendamt, Beratungsstellen, Jobcenter etc.)
  • Klärung und Durchsetzung von rechtlichen Fragen
  • Begleitung im Gesundheitswesen
  • Stärkung von Selbstbewusstsein
  • Klärung Finanzen
  • im Rahmen von häuslicher Gewalt Unterstützung der Mutter-Kind-Beziehung
  • Unterstützung bei Umschulen der Kinder, Beschaffung eines Betreuungsplatzes im Kindergarten

(jede Begleitung / Unterstützung durch uns, ist Ihre freiwillige Entscheidung)


Nachbetreuung (Unterstützung bei der Neuorientierung in einem neuen Wohnumfeld)

  • Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen
  • Begleitung und Hilfe im Umgang mit Ämtern u. a.
  • Beratung und Unterstützung für eventuelle Prozessbegleitung / Gerichtsverhandlungen
  • Information über soziale und finanzielle Hilfen
  • Vermittlung von weiterführenden Hilfen
  • Krisenintervention