Wir begrüßen Sie herzlich und möchten Ihnen die Seniorenwohnanlage des DRK in Erkner vorstellen.
Direkt nach dem Neubau des Altenpflegeheimes entstand auf unserem Gelände in der Hessenwinkler Straße 1 B das „Betreute Wohnen“. Für unsere Einrichtung haben der DRK Kreisverband Märkisch-Oder-Havel-Spree e.V. und der DRK Landesverband Brandenburg e.V. die Trägerschaft und zeichnen seitdem verantwortlich für eine gute Qualität in der Pflege und Betreuung hilfsbedürftiger älterer Menschen.
Dem Leitsatz des DRK entsprechend gewähren wir pflegebedürftigen Menschen unterschiedslos Hilfe allein nach dem Maß ihrer Not. Alle Pflegebedürftigen haben gleichen Anspruch auf Hilfe – ohne Ansehen der Nationalität, Religion oder des Geschlechts.
Den fundamentalen Bedürfnissen unserer Bewohner nach Sicherheit, Liebe, Achtung, Anerkennung und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben tragen wir in den Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes selbstverständlich Rechnung.
Wir möchten, dass Sie in unserer Seniorenwohnanlage einen Lebensraum finden, der Ihren Bedürfnissen in einer besonderen Lebens- situation gerecht wird.
Wir wissen, dass Sie das Leben in der eigenen Wohnung vorziehen würden, spräche der Umstand der Pflegebedürftigkeit nicht dagegen.
Wir werden Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich gestalten.
Sollten Sie nach dem Lesen neugierig geworden sein und Interesse haben, unsere Seniorenwohnanlage näher kennen zu lernen, laden wir Sie ganz herzlich ein, uns zu besuchen.
Wir sind für Sie da:
Montag von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Oder nach Vereinbarung unter Telefon 03362 883620
Sie haben den Wunsch, in einem Altenpflegeheim vollstationär versorgt zu werden?
Bitte informieren Sie sich zunächst über die verschiedenen bestehenden Angebote und treffen für sich eine Wahl.
Besprechen Sie mit Ihrem Hausarzt Ihre Situation und lassen Sie den ärztlichen Fragebogen ausfüllen.
Ganz wichtig ist der Weg zu Ihrer Pflegekasse. Dort stellen Sie einen Antrag auf Einstufung (falls Sie noch keine Pflegestufe haben) und bitten um die Zustimmung zur vollstationären Pflege.
Die Pflegekasse beauftragt den medizinischen Dienst der Krankenkasse, bei Ihnen eine Begutachtung vorzunehmen. Infolge dieses Gutachtens gibt die Pflegekasse die Zustimmung zur vollstationären Pflege.
Voraussetzung für die Heimaufnahme ist ein Hilfebedarf Ihrerseits in den Pflege stufen I, II oder III.
Nach Zuerkennung einer Pflegestufe durch die Pflegekasse können Sie mit der Einrichtungsleitung sämtliche Detailfragen klären.